Nächste Event: +++++ Samstag 4.9.2010 +++++ Konzert&Party: +++++Denis&Goran/Drina bez filtera -Unplugged/+++++ Türoffnung: 21:00 Uhr
VEREIN-STATUTEN
1. Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen „KULTUR SHOCK“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein hat seinen Sitz in Bern.

Als Verein bezwecken wir die Bereicherung, Pflege und Förderung des multikulturellen Zusammenlebens, vorwiegend im Bereich Kultur und Kunst. Zu diesem Zweck übernimmt der Verein die Planung und Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen.

Rauchen im Vereinslokal ist erlaubt. Dadurch soll auch die Rauchkultur und die gegenseitige Toleranz von Rauchern und Nichtrauchern sowie die Rücksichtnahme von Rauchern auf Nichtraucher gefördert werden.

2. Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern, wie auch Ehrenmitglieder und Gönner.

Aktiv- und Passivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützen und verfolgen möchte.

Jeder Gast ab 18 Jahren der das Vereinslokal betritt wird Passivmitglied im Club durch ausfüllen der Anmeldung und erhält ein Clubausweis (Membercard). Passivmitgliedschaft ist Kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.

Der Zutritt wird nur Gästen gewährt, die Inhaber einer Membercard sind.

Die Aufnahme zum Aktivmitglied erfolgt durch den Vorstand nach Einreichen einer schriftlichen Beitrittserklärung. Sie kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

Nur Aktivmitglieder haben Stimmrecht und verfügen über die Möglichkeit, ins Präsidium gewählt zu werden.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er gegen die Interessen des Vereins handelt.

3. Organisation

Generalversammlung wählt den Vorstand und genehmigt die Rechnung, das Budget sowie die Konzepte, die der Vorstand für den Betrieb ausarbeitet.

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

-Vorsitzende

-Stellvertreter/Kassier

Der Vorsitzende hat den Vorsitz des Vereins. Er koordiniert die Vereinsaktivitäten sowie die Generalversammlung und beruft dieselbe ein.

Die Amtszeit des Vorstandes ist unbegrenzt bis zu Neuwahlen.

4. Haftung

Für Forderungen an den Verein haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Bei Veranstaltungen ist die Versicherung Sache der Teilnehmer.

5. Mittel

Der Verein strebt keinen Gewinn an. Er bestreitet seine Auslagen mit Einnahmen aus seinen Aktivitäten, mit Zuwendungen Dritter insbesondere Spenden, Sponsoringbeiträge und Mitgliederbeiträgen.

6. Auflösung

Die Generalversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder den Verein auflösen und über die Verwendung des Liquidationserlöses entscheiden.

Die Statuten sind an der ordentlichen Generalversammlung vom 12.4.2010 angenommen und in Kraft gesetzt worden.